Segnung oder Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren?

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Mit einer deutlichen Mehrheit ermöglichte die Synode der ev. Kirche A. B. in Österreich am 9. März 2019 eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren in einem öffentlichen Gottesdienst. Voraussetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe.

Die homosexuelle Ehe wird als „eheanalog“ verstanden. Künftig kann es in Kirchen evangelischer Pfarrgemeinden A. B. Dank- und Segnungsgottesdienste anlässlich der Eheschließung von homosexuellen Paaren geben. Pfarrerinnen und Pfarrer können zu einer solchen Segnung nicht gezwungen werden, weil die individuelle Gewissenentscheidung von ihnen zu respektieren ist.

Quelle: www.evang.at


In der evangelischen Kirche H. B. in Österreich wird künftig auch homosexuellen Paaren die kirchliche Trauung offen stehen. Darauf hat sich die Synode H. B. am Samstag, 16. März 2019, in Linz einstimmig geeinigt. Damit ist eine völlige Gleichstellung verheirateter homo- und heterosexueller Paare erreicht.

Der Landessuperintendent Thomas Hennefeld betont: „Damit wurden die letzten Reste an Diskriminierung gegenüber homosexuellen Menschen beseitigt, die in der Vergangenheit viel Leid erfahren haben. Ab nun können in unserer Kirche alle Paare getraut werden und bekommen dafür den Segen. Und das ist gut so.“

Bereits seit 1999 sind in der evangelischen Kirche H. B. Segnungen homosexueller Paare in öffentlichen Gottesdiensten möglich.

Quelle: www.evang.at