Zum Weltfrauentag 8.März

Geschrieben von Super User on . Posted in Beiträge/Kommentare Archiv

von G.John, Vereinsmitglied

Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich und Mitte des 19. Jahrhunderts in Amerika und England begann der Kampf für Frauenrechte. Das Wahlrecht war das erste.
In Deutschland und Österreich war dies 1918/19.

In Deutschland und Österreich mussten Frauen bis 1974 die schriftliche Erlaubnis ihres Ehemannes haben, wenn sie berufstätig sein wollten. Ebenso wurde es für Ehefrauen erst 1975 möglich ein eigenes Bankkonto zu eröffnen.
Die Berufstätigkeit durfte ihre „ehelichen Pflichten“ (Haushalt, Versorgung des Ehemanns und der Kinder) nicht beeinträchtigen. 

Zu den „ehelichen Pflichten“ einer Frau gehörte auch das jederzeitige Zulassen von Sex durch ihren Ehemann. Ein Mann konnte sich von seiner Frau wegen „Frigidität“ „schuldig“ scheiden lassen, ohne Unterhalt zahlen zu müssen.

Vergewaltigung in der Ehe war in Österreich bis 1989 und in Deutschland bis 1997! straffrei...

Bis heute gibt es den Unterschied in der Bezahlung von Frauen und Männern. (Interessant, dass hier nicht von Damen und Herren gesprochen wird, wie in der üblichen verlogenen Anrede. In der Einzelanrede heißt es weiter FRAU (nicht Dame) und HERR (nicht Mann), womit das Machtgefälle manifestiert ist…)

Frauen in Österreich arbeiten rechnerisch im Vergleich zu den Entlohnungen von Männern bis Mitte Feber (neudeutsch: Equal pay day) im wahrsten Sinne des Wortes „umsonst“.

Noch heute gibt es in einigen Ländern die „Kinderehe“ mit deutlich Minderjährigen, zumeist Mädchen.

Nur in der 3.Welt?, in den uns fremden Kulturen?

Nein!

Beispielsweise in 40! der 50 Bundesstaaten der USA! können Mädchen, je nach Bundesstaat zwischen 12 und 17 problemlos verheiratet werden. Jungs interessanterweise erst drei Jahre später, ab 15 Jahre. Ist ein Mädchen schwanger!, müssen noch nicht einmal die Eltern einverstanden sein, es reicht die Zustimmung eines Friedensrichters. Die „Altersgrenzen“ sind lediglich eine Empfehlung. Ein wirklich regelndes Gesetz dazu gibt es nicht. Dabei gibt es noch nicht einmal eine Regelung eines Altersunterschiedes zwischen den „Eheleuten“. (Von „EhePARTNERN“ möchte ich hier nicht sprechen.)

Theoretisch dürften also Kinder JEDEN Alters auf alleinigen Wunsch der Eltern in den meisten Staaten der USA legal verheiratet werden…